Schulrecht

Individuelle Bildungsplanung durchsetzen

Das Recht unserer Kinder auf Bildung sollte bei allen Entscheidungen rund um den Schulbetrieb immer im Vordergrund, denn der Zugang zur Bildung ist Grundlage für das weitere Leben.

Das Schulrecht regelt, wie der Name schon sagt, Rechte und Pflichten verschiedener Beteilig­ter, die den Schulbetrieb betreffen.  Das sind vor allem die SchülerInnen und deren Eltern, aber auch Schulträger und Schulaufsicht.

Das „klassische“ Schulrecht betrifft öffentliche, d.h. staatliche Schulen, und fällt damit in den Rechtsbereich des besonderen Verwaltungsrechts als Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Das Schulrecht ist Landesrecht, so dass sich die gesetzlichen Grundlagen von Bundesland zu Bundesland durchaus unterscheiden.

Vor allem im ländlichen Raum hat sich die Schullandschaft inzwischen gewandelt. Immer öf­ter gibt der Staat die Bildungsaufgabe in private Hände. Schulträger ist dann nicht mehr die öffentliche Hand, sondern privatrechtliche organisierte Vereinigungen oder Bildungsunterneh­men – sogenannte freie Schulträger. Grundlage der Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Akteuren ist hier in der Regel ein Vertrag. Je nach Schulträger kann auch das Kirchenschulrecht zum Tragen kommen.

Wir beraten gleichermaßen Bildungsträger wie SchülerInnen und deren Eltern. Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, betreuen Sie bei sämtlichen juristischen Fragestellungen und vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich.

In Bezug auf private Schulträger beraten wir  Sie gerne zu folgenden Themen:

  • Prüfung von Schulverträgen jeglicher Art, AGB Kontrolle, compliance

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Schulvertrag, Forderungsmanagement

  • Beratung und Vertretung bei Kündigung des Schulvertrages

In Bezug auf öffentliche Schulträger beraten wir Sie gerne zu folgenden Themen:

  • Beratung zum Thema Einschulung (u.a. Einschulungsalter, Einzugsbereich – zuständige Schule)

  • Beratung zum Schulwechsel, insbesondere Zugang zum Gymnasium

  • Beratung und Abwehr von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

  • Beratung und Durchsetzung/ Abwehr von Ansprüchen im Bereich Schülerbeförderung

sonstiges schulträgerübergreifendes Angebot:

  • Beratung zum Thema Begabtenförderung, Hochbegabung, Begabungsklassen

  • Beratung bei Lernproblemen und Lernstörungen

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insbesondere Eilverfahren